Wann muss ein Hydraulikschlauch gewechselt werden?

Ein Hydraulikschlauch muss gewechselt werden, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind – entweder zeitlich oder aufgrund von Schäden. Hier sind die wichtigsten Punkte:


Wechselintervalle (laut DGUV Regel 113-020)

  • Standard-Anwendungen: Richtwert: alle 6 Jahre, inklusive max. 2 Jahre Lagerdauer

  • Erhöhte Anforderungen (z. B. hohe Drücke, extreme Temperaturen): Richtwert: alle 2 Jahre

Wichtig: Diese Intervalle gelten nur als Orientierung. Die tatsächliche Verwendungsdauer hängt von Herstellerangaben, Einsatzbedingungen und regelmäßigen Prüfungen ab.


⚠️ Gründe für einen vorzeitigen Austausch

  • Sichtbare Schäden: Risse, Blasenbildung, Abrieb, Korrosion an Armaturen

  • Leckagen oder Druckverlust

  • Knickstellen oder Torsion

  • Überschreiten des zulässigen Biegeradius

  • Alterung des Materials (auch ohne sichtbare Mängel)

  • Schlauch älter als 4 Jahre bei der Konfektionierung


🛠️ Pflicht zur Prüfung

  • Vor Erstinbetriebnahme und regelmäßig durch „zur Prüfung befähigte Personen“

  • Dokumentierte Gefährdungsbeurteilung bei Verlängerung der Einsatzdauer