Ein Hydraulikschlauch muss gewechselt werden, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind – entweder zeitlich oder aufgrund von Schäden. Hier sind die wichtigsten Punkte:
⏳ Wechselintervalle (laut DGUV Regel 113-020)
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Standard-Anwendungen: Richtwert: alle 6 Jahre, inklusive max. 2 Jahre Lagerdauer
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Erhöhte Anforderungen (z. B. hohe Drücke, extreme Temperaturen): Richtwert: alle 2 Jahre
Wichtig: Diese Intervalle gelten nur als Orientierung. Die tatsächliche Verwendungsdauer hängt von Herstellerangaben, Einsatzbedingungen und regelmäßigen Prüfungen ab.
⚠️ Gründe für einen vorzeitigen Austausch
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Sichtbare Schäden: Risse, Blasenbildung, Abrieb, Korrosion an Armaturen
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Leckagen oder Druckverlust
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Knickstellen oder Torsion
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Überschreiten des zulässigen Biegeradius
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Alterung des Materials (auch ohne sichtbare Mängel)
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Schlauch älter als 4 Jahre bei der Konfektionierung
🛠️ Pflicht zur Prüfung
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Vor Erstinbetriebnahme und regelmäßig durch „zur Prüfung befähigte Personen“
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Dokumentierte Gefährdungsbeurteilung bei Verlängerung der Einsatzdauer